Förderung

Fördermittel für Aktionen und Projekte zur Inklusion

Die Antragsfrist für Fördermittel endet am 01. Mai 2025. Bis dahin können beim Amt für Inklusion und Sozialplanung Förderanträge für sozialraumbezogenen Aktivitäten oder Inklusionsprojekte eingereicht werden. Projekte können mit bis zu 2.000€ bzw. 5.000€ unterstützt werden. Gefördert werden beispielsweise Kultur- und Freizeitangebote, nachbarschaftliche Unterstützungsformate, Sensibilisierungskurse und vieles mehr.

In einer digitalen Infoveranstaltung am 24. März 2025 werden die Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren vorgestellt. Zudem gibt es Raum für Fragen – sowohl zu den Förderkriterien als auch zu ersten Projektideen.

📅 Termin: Montag, 24. März 2025, 16–17 Uhr (online via Zoom)
📩 Anmeldung per E-Mail an: Amt58@staedteregion-aachen.de

Alle wichtigen Informationen zu den Förderrichtlinien sowie Beispiele bisher geförderter Projekte finden Sie auf unserer Internetseite unter: Fördermöglichkeiten | StädteRegion Aachen.

Bei Fragen zur Veranstaltung oder zu den Fördermöglichkeiten steht Ihnen Sina Seibold gerne zur Verfügung ( +49 241 5198-5805 | sina.seibold@staedteregion-aachen.de).

Wer kann die Förderung beantragen?

Initiativen, Vereine, soziale Organisationen, Verbände, sowie Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger aus der StädteRegion Aachen können Mittel aus der Förderrichtlinie beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können Mittel von 100 bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
Bei jeder Aktion und jedem Projekt ist ein Teil der Kosten (min. 5% max. 50%) selbst zu tragen.

Bis wann muss die Förderung beantragt werden?

Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Anträge können bis zum 01.05 eines Jahres eingereicht werden. Falls die Fördermittel dann noch nicht ausgeschöpft sind, können erneut Anträge bis zum 01.10 eines Jahres eingereicht werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den Flyern:

Flyer Förderung Inklusion

Flyer Förderung Sozialraumprojekte