Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Hecken und Sträucher zu schneiden. Denn zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz Rückschnittmaßnahmen, sodass Pflanzen jetzt stark gestutzt, in Form geschnitten bzw. „auf den Stock gesetzt" werden können. Im Frühjahr oder Sommer ist wegen der Brutzeit der Vögel lediglich ein Pflegeschnitt oder für die Sicherheit erlaubt.
In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Monschau daher alle Haus- und Grundstücksbesitzer, ihre Grundstücksgrenzen zeitnah zu überprüfen und Sträucher, Bäume und Hecken, die in Gehwege und Straßen ragen, zurückzuschneiden. Der Rückschnitt ist erforderlich, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, denn vielerorts ragen überhängende Äste in Geh- und Radwege herein und lassen Fußgänger und Radfahrer auf die Straße ausweichen. In Straßen ohne begleitende Gehwege wird zudem die Straßenbreite vermindert, sodass dort Fußgänger und Fahrradfahrer behindert werden. Straßenecken, die stark von überhängenden Ästen, Hecken oder Sträuchern überwachsen und eingeengt sind, sind auch für Autofahrer schlecht einsehbar, sodass das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich ist.
Die Stadt Monschau erinnert daher alle betroffenen Haus- und Grundstückseigentümer an deren Verpflichtung, ihre Hecken, Bäume und Sträucher mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch deren Herunterfallen verletzt wird.
Die Stadt Monschau bittet, folgende Hinweise zu beachten:
• Überhängende und überstehende Hecken und Anpflanzungen sind bis hinter den Zaun bzw. bis innerhalb der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden
• Bei einem Grundstück, das im Kreuzungsbereich von Straßen liegt, muss das Sichtdreieck freigehalten werden
• Äste und Zweige welche in die Fahrbahn hineinreichen, müssen eine lichte Höhe von mind. 4,50 m einhalten; entlang von Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m auszuschneiden
• Der Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen ist soweit zurückzuschneiden, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und Verkehrszeichen gut gesehen werden. Dies gilt übrigens auch für Straßennamenschilder - diese sind insbesondere für Rettungsdienste im Einsatz wichtig.
Zur Verhütung von Gefahren und Unfällen wird die Stadtverwaltung Monschau weiterhin im Einzelfall Grundstückseigentümer schriftlich benachrichtigen bzw. durch Wurfsendungen auf Missstände hinweisen und zur Beseitigung auffordern.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Überwüchse bei Nichtbeseitigung auf Kosten der jeweiligen Grundstückseigentümer durch die Stadt Monschau entfernt werden können. Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen können.
Sollten dennoch Rückfragen zum Rückschnitt erforderlich sein, steht Ihnen Frau Maaßen, mt.maassen@stadt.monschau.de, Tel. 02472-81226 zur Verfügung.
Monschau, den 28.11.2024
Stadt Monschau
Die Bürgermeisterin