Die Stadt Monschau ist aktuell dabei, den Ausbau des bereits bestehenden städtischen Windparks in Höfen gemeinsam mit ihrem Vertragspartner voranzutreiben. Von den geplanten acht Windrädern konnten damals lediglich fünf aufgestellt werden, weil unter anderem ein Schwarzstorchvorkommen den Aufbau von drei weiteren Anlagen verhinderte. Kurz nach ihrem Amtsantritt nahm die Bürgermeisterin die Gespräche mit der StädteRegion sowie der Stawag auf und kontaktierte im vergangenen Jahr auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW, um das Vorhaben unter den zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen zum Erfolg zu führen. Seit diesen Gesprächen und der Wiederaufnahme der Planungen durch den Vertragspartner ist sie zuversichtlich, dass mindestens drei oder mehr Anlagen in naher Zukunft aufgestellt werden. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung aktuell auf Hochtouren daran, weitere Standorte auf öffentlichen Flächen zu eruieren und über ein Interessenbekundungsverfahren weitere Betreiber zu gewinnen.
Die Einnahmen, die die Stadt insbesondere aus der Verpachtung der Flächen für Windkraftanlagen generiert, fließen in den städtischen Haushalt und kommen somit allen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet zugute. Diese Einnahmen sind nicht zweckgebunden, sie fließen also in öffentliche Infrastruktur und Aufgaben wie Straßenunterhalt, Spielplätze, Schulen, Sport- und Schwimmhallen, Kitaplätze, in Vereine, die Monschau-Touristik und vieles mehr. Windkraftanlagen auf städtischen Flächen tragen somit nicht nur zum Klimaschutz und zur Sicherung unserer Energieversorgung bei, sondern auch dazu, dass die Steuerbelastungen für alle geringer gehalten werden können. Dementsprechend ist der Ausbau der Energiegewinnung auf öffentlichen Flächen das vornehmliche Ziel der Stadt Monschau.
Welche weiteren Möglichkeiten sich in Zukunft auf dem Monschauer Stadtgebiet – auch auf privaten Flächen – ergeben werden, ist derzeit Gegenstand der Arbeitsprozesse im Rahmen der Regionalplanung bei der Bezirksregierung sowie der Gesetzgebung des Landes und Bundes. Hierzu kann die Stadt Monschau keinerlei verbindliche Aussagen treffen, weil sich sowohl die Regionalplanung als auch die Rechtslage in Bearbeitung befinden. Aktuell handelt die Stadt also im Übergangszeitraum weiterhin nach der bestehenden Rechtslage, die besagt, dass mit der ausgewiesenen Windkraftkonzentrationszone „Höfener Wald“ weitere Windenergieanlagen im übrigen Stadtgebiet ausgeschlossen sind und derzeit nur im Rahmen einer kommunalen Positivplanung mit Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzliche Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden können.
Anfragen von Energiekonzernen an Privatpersonen zur Verpachtung ihrer Grundstücke bieten folglich zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Garantie dafür, dass a) die Fläche jemals zur Produktion von Strom aus Windenergie verwendet wird und b) die Genehmigung hierfür erteilt wird, weil unklar ist, ob diese Flächen im Regionalplan als Windenergiegebiet ausgewiesen werden und weil über das Windpotenzial hinaus u. a. auch Arten-, Naturschutz- und Immissionsschutzgutachten einbezogen werden müssen.
Bürgerinfo